Besteuerung von Auslandserbschaften in Deutschland verstehen

Grundlegende Regelungen bei ausländischem Erbe
Wenn Sie eine Erbschaft aus dem Ausland erhalten stellt sich schnell die Frage ob und wie diese in Deutschland zu versteuern ist Grundsätzlich unterliegen auch Erbschaften die aus dem Ausland stammen der deutschen Erbschaftsteuer sofern der Erbe oder der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland hat Entscheidend ist dabei das Welteinkommensprinzip das bedeutet dass unabhängig vom Ort des Vermögens der gesamte Erwerb in der deutschen Steuererklärung anzugeben ist Allerdings greifen hier oft Doppelbesteuerungsabkommen die eine zweifache Besteuerung verhindern sollen Es lohnt sich daher die genauen Regelungen des jeweiligen Landes zu prüfen um Überraschungen zu vermeiden

Paragraph 2 So funktioniert die Erbschaft aus dem Ausland versteuern
Um eine Erbschaft aus dem Ausland versteuern zu können müssen Sie zunächst den Wert des geerbten Vermögens korrekt in Euro umrechnen und dem deutschen Finanzamt melden Die Bewertung richtet sich nach deutschem Steuerrecht wobei auch ausländische Bewertungsregeln eine Rolle spielen können Besonders wichtig ist die Einordnung in die zutreffende Steuerklasse die vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser abhängt Hierbei spielt es keine Rolle ob der Erblasser im Ausland lebte oder das Vermögen dort liegt Die Freibeträge bleiben identisch zu rein innerdeutschen Fällen weshalb eine sorgfältige Prüfung aller Positionen unerlässlich ist

Paragraph 3 Besonderheiten bei Immobilien und Unternehmen
Besonders kompliziert wird es wenn die ausländische Erbschaft Immobilien oder Unternehmensanteile umfasst Denn hier kommen oft die Steuergesetze des Belegenheitsstaates zusätzlich zur Anwendung Bei Grundstücken kann das Besteuerungsrecht oft dem Staat zugesprochen werden in dem die Immobilie liegt Das führt dazu dass Sie möglicherweise im Ausland Steuern zahlen müssen und in Deutschland nur noch eine Anrechnung erfolgt Bei Betriebsvermögen gelten zudem spezielle Bewertungsvorschriften und Verschonungsregeln die Sie unbedingt beachten sollten um keine steuerlichen Vorteile zu verschenken

Paragraph 4 Anrechnung ausländischer Steuern vermeidet Doppelbelastung
Damit Sie Ihre Erbschaft aus dem Ausland versteuern ohne doppelt belastet zu werden sieht das deutsche Recht die Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer vor Voraussetzung ist dass das Ausland ein ähnliches Steuersystem hat und die Steuer der deutschen entspricht Die Anrechnung ist jedoch auf die Höhe der deutschen Steuer begrenzt die auf das Auslandsvermögen entfällt Hierbei müssen Sie genau nachweisen welche Steuern Sie im Ausland gezahlt haben und auf welcher Grundlage dies geschah Eine professionelle Beratung kann hier helfen Fehler zu vermeiden

Paragraph 5 Fristen und Meldepflichten unbedingt einhalten
Die Meldung einer ausländischen Erbschaft an das Finanzamt muss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis vom Erbfall erfolgen Auch wenn noch keine genauen Werte vorliegen sollten Sie den Erwerb zunächst anzeigen und um Fristverlängerung für die Steuererklärung bitten Versäumnisse können zu Verspätungszuschlägen oder sogar zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führen Da internationale Fälle oft komplexer sind als rein nationale sollten Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufnehmen und alle Unterlagen sorgfältig sammeln um Ihre Pflichten korrekt zu erfüllen

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